Planung
Der Planung von Bauwerksinstandsetzungen kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblich über den technischen und wirtschaftlichen Erfolg einer Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme entscheidet und schwerwiegende Fehler in der Ausführung vorbeugt und vermeidet.
Die für Bauwerksinstandsetzungen wichtigsten Regelwerke sind die ZTV-ING – für den infrastrukturellen Bereich – und die TR Instandhaltung in Verbindung mit der Instandhaltungsrichtline (DAfStb), die im privatwirtschaftlichen Sektor Anwendung findet.
Im Neubaubereich:
Im Neubaubereich erarbeiten wir Details und entwickeln Gesamtabdichtungskonzepte von der „Weißen Wanne“ über Parkdeck- und Parkdachabdichtungen, Abdichtungen in Sanitär- sowie Lebensmittelbereichen bis hin zu den klassischen Flachdachabdichtungen.
Vorhandene Architekturpläne werden unsererseits auf abdichtungstechnische Eignung geprüft.
Es hat sich gezeigt, dass eine Bauwerksabdichtung in der Neubauphase, die von (Fach-) Ingenieuren geplant und geprüft wurde, wirtschaftliche Vorteile bezüglich der Lebensdauer sowie der Veräußerung des Bauwerkes aufweist.
Die Minimierung von Folgekosten durch fehlende oder falsch ausgeführte Abdichtungen lassen sich hierdurch wesentlich reduzieren und tragen zu einer solideren Risikobewertung bei.
Für die Instandsetzung im Neubau gelten folgende DIN-Normen:
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Im Bestand:
Die Herausforderungen bei der Planung von Bauwerksabdichtungen im Bestand besteht darin, dass es keine DIN-Normen bzw. nur wenige Regelwerke für diese Anwendungsfälle gibt. Hier dienen die WTA-Merkblätter und das ABI-Merkblatt als Richtlinie. Die DIN-Normen werden in Anlehnung beachtet.
Im Bereich der Betoninstandsetzung sind die Regelwerke klar definiert und geben einen guten Handlungsrahmen zur fachgerechten Planung vor.
Auf diesen Gebieten sind wir seit über 25 Jahren als Gutachter, Planer und Fachbauleiter tätig.
Diese bauaufsichtlich zwingend anzuwendenden Normen fordern den „Sachkundigen Planer“ (ABB SKP), der seine Fachkenntnisse im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen hat. Als geprüfte Sachkundige Planer bieten wir Ihnen diese Kompetenzen.